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Urlaub mit Vier Pfoten

Flug mit Hund Katze Frettchen Vogel Meerschweinchen

In der Kabine mit Begleitperson: Hunde und Katzen bis ca. 5 - 6 kg (bei einigen Fluggesellschaften auch geringfügig mehr, bei Lufthansa z.Zt. 8 kg inkl. Transportbox bzw. -tasche, dürfen in einem wasserdichten luftdurchlässigen Transportbehältnis in den, ...

 
handgepäcküblichen Maßen 55x40x20 cm (bzw. geringfügig abweichenden Maßen bei einzelnen Fluggesellschaften) mit in die Kabine und müssen während des Fluges darin bleiben (Unterbringung im Fußraum Ihres Sitzes). Mehr
Im Frachtraum mit / ohne Begleitperson: Alle unbegleiteten Tiere sowie größere und schwerere Haustiere reisen im klimatisierten Gepäckraum in speziellen Flug-Transportboxen, die den IATA Live Animal Regulations entsprechen müssen. S. auch Condor und Flugboxen

Wichtige Hinweise:

  • Da nur jeweils eine bestimmte Anzahl von Tieren befördert wird, ist frühzeitige Buchung Ihre Fluges mit Anmeldung des Tieres unerläßlich. Erkundigen Sie sich so früh wie möglich nach den Bedingungen und Kosten direkt bei der Fluggesellschaft (Näheres s.u.) oder Ihrer Flugbuchungsstelle.
  • Wählen Sie nach Möglichkeit einen NONSTOP-Flug (nicht dasselbe wie Direktflug!) sowie bei Langstrecken NACHTFLUG. Tiertransportgewohnt und preislich kulant sind die deutschen sogen. Charterfluglinien, die ganzjährig oder zumindest saisonal in der Regel Nonstop-Flüge in fast alle Urlaubsländer günstig anbieten, sowie die meisten EU-Fluggesellschaften.
  • Nicht alle Fluggesellschaften nehmen jede Art von Tier mit und manche Länder (z.B. Südafrika) lassen Transporte nur im Frachtraum zu. Asiatische Fluggesellschaften, Emirates, Qantas, Air New Zealand u.a. transportieren i.d.R. nur im Frachtraum (ausgen. Blindenhunde bzw. Servicehunde mit Ausbildungszertifikat).
  • Insb. US-Fluggesellschaften transportieren keine Tiere bei extremen Außentemperaturen (z.B. im Sommer 29°) bzw. bestimmten Jahreszeiten.
  • Deutschland und weitere Länder verweigern die Einreise von bestimmtenHunderassen (dt.)(dangerous dogs english).
  • Für Reisen innerhalb der EU gelten seit 1.10.04 neue Bestimmungen: EU-Heimtierausweis (Tätowierung bzw. Mikrochip / Transponder, Tollwut-Impfung). Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich (UK) dürfen noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung.
    Auch Finnland darf noch für die genannte Übergangszeit eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangen. Reisende, die mit Hund, Katze oder Frettchen nach Malta einreisen wollen, wird empfohlen, nähere Informationen über mögliche Sonderregelungen bei den maltesischen Behörden einzuholen.
  • Für die Einreise bzw. Wieder-Einreise nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern (Ausnahmen z.B. Schweiz) ist eine Blutuntersuchung (Tollwut-Titerbestimmung) rechtzeitig vor Abreise aus Deutschland nötig, andernfalls muß Ihr Haustier in Quarantäne. Hierzu sind nur bestimmte Labors zugelassen! Auskünfte erteilt Ihr Tierarzt. Falls es eilt: schnellste Durchführung der Prozedur und Laborergebnisse über den Amtstierarzt bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt. Dort werden auch Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

 

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